Montag, 13. Juli 2015

Wieso man zu falschen Schlüssen gelangt

Ein gutes Beispiel wie man zu einer falschen Empfehlung gelangt ist folgende Aussage. 
Betrachtet man die Angebote und die zu zahlenden Steuern als Preis-Leistungs-Bündel eines Standortes, ist nicht zu erwarten, dass es zu einer Abwärtsspirale bei der Besteuerung kommt, da Standorte differenzierte Angebote an physischer und institu- tioneller Infrastruktur machen, für die jeweils ein entsprechender Preis in Form von Steuern zu zahlen ist.
Was ist an dieser Aussage falsch? Die Unternehmen gehen mit dem Staat keinen Vertrag ein, welcher die Nutzung der Infrastruktur erlaubt. Die Unternehmen kaufen keine Infrastruktur vom Staat, sie benutzen sie, weil diese vorhanden ist. Wenn Unternehmen keine oder kaum Steuern zahlen und nutzen sie die staatliche Infrastruktur trotzdem. Aus unternehmerischer Sicht ist das auch nachvollziehbar. Warum soll ich Steuern zahlen, wenn ich nicht unbedingt muss? Das es keine Unterbietungswettbewerbe gibt, ist in der Europäischen Union mit all den Steueroasen mehr als einmal widerlegt worden. 
Das es langfristig gesehen für Unternehmen günstig wäre Steuern zu zahlen, da sie dafür eine billigere Infrastruktur erhalten als wenn diese privat selbst gebaut werden müsste, ist richtig. Allerdings ist diese Rechnung sehr abstrakt und deshalb nicht wirklich in eine Bilanz einrechenbar. Hinzu kommt, dass staatliche Infrastrukturmaßnahmen immer auch die direkt Konkurrenz innerhalb eines Landes unterstützt. Wenn diese Steuern vermeidet, dann ist man im Nachteil.
Das alles kann man sich kurz und knapp überlegen. Allerdings kann man dann den Steuerwettbewerb nur noch sehr bedingt argumentieren. Wenn man einen Marktansatz verfolgt und implizit behauptet, dass Unternehmen Leistungen kaufen, dann kann man Steuersenkungen argumentieren. Denn die Unternehmen würden sich das Land mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis aussuchen. Komisch, dass so viele Unternehmen in Luxemburg oder auf den Kanalinseln hocken. 

Chris

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen