Mittwoch, 22. Dezember 2010

Gewissensentscheidung

Demnächst wird im Bundestag über eine Regelung der Präimplantationsdiagnostik entschieden. Deutschland ist bisher eines der wenigen Länder wo sie weder verboten noch erlaubt ist. Sicherlich kann man mit pro und contra schlüssig argumentieren. Dies soll allerdings nicht das Ziel sein. Stattdessen soll auf die Aussage der Parteien hingewiesen werden, dass jeder Abgeordnete bei dieser Wahl nach seinem Gewissen entscheiden soll. Soll heißen, dass es in dieser Abstimmung keinen Fraktionszwang gibt. Was mich wundert ist, dass explizit auf die Gewissensentscheidung verwiesen werden muss. Eigentlich sollte dies für alle Entscheidungen gelten.

Chris

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